FAQ – Häufige Fragen zur Energieberatung (aktualisiert)
1) Was ist eine Energieberatung?
Eine strukturierte Analyse Ihres Gebäudes inklusive Handlungsempfehlungen und optionalem iSFP als Sanierungsfahrplan.
2) Wer darf eine förderfähige Beratung durchführen?
Zugelassene Energieeffizienz-Experten aus der dena-Expertenliste (Kategorie „Wohngebäude“).
3) Wie hoch ist die Förderung für die Energieberatung (EBW)?
50 % Zuschuss, maximal 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern und maximal 850 € ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich bis zu 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung.
4) Was bringt mir die Beratung konkret?
Ein klarer Maßnahmenplan mit Einsparpotenzial, Prioritäten, Invest- und Förderüberblick – als belastbare Entscheidungsgrundlage.
5) Welche Rolle spielt der iSFP-Bonus?
Bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen gibt es +5 % Bonus auf den Zuschuss, wenn die Maßnahme aus einem förderfähigen iSFP stammt. Förderfähige Ausgaben: bis 60.000 €/WE mit iSFP, sonst 30.000 €/WE.
6) Fördert die KfW den iSFP selbst?
Nein. Den iSFP fördert das BAFA. Die Zuschüsse oder Kredite für die Umsetzung der Maßnahmen laufen – je nach Maßnahme – über BAFA oder KfW.
7) Wie lange dauert die Beratung?
In der Regel 2–4 Wochen vom Kick-off bis zum fertigen Bericht, abhängig von Datenlage und Objektgröße.
8) Ist eine Energieberatung Pflicht?
Nicht generell. Für viele Förderanträge ist ein iSFP bzw. die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten faktisch Voraussetzung oder dringend empfohlen, um Boni und maximale Fördersätze zu erhalten.
9) Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundrisse/Pläne, Energie- und Heizkosten, Heizungsdaten, Baujahr und Modernisierungen, ggf. Fotos.
10) Wie stelle ich den Förderantrag für die Beratung?
Online im BAFA-Portal – der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden.